Jeder Ersteller von musikbezogenen Inhalten mit einem großen Publikum wird für die Aufnahme in das LANDR-Empfehlungsprogramm in Betracht gezogen. Alle Medien sind akzeptabel. LANDR behält sich das Recht vor zu entscheiden, wer für den Erhalt eines eindeutigen Empfehlungslinks qualifiziert ist, ohne dass die Verpflichtung zur Begründung des Überprüfungsprozesses besteht.
Aktualisiert