Die Monetarisierung auf YouTube ist exklusiven RechteinhaberInnen und eindeutigen Originalinhalten vorbehalten.
Hier ein paar Beispiele für Inhalte, die nicht für die Monetarisierung auf YouTube zulässig sind:
Nicht exklusive Rechte:
Lizenzfreie Bildmaterialien, Aufnahmen oder Kompositionen
Creative-Commons-Lizenzen oder ähnliche offene Lizenzen
Nicht eindeutig:
Generelle Sounds (Regen, Soundeffekte etc.)
Instrumentalversionen eines Songs für Karaoke
Neu gemasterte Versionen oder ähnlich klingende Songs
Nicht mehr als ein Song pro Stück:
Keine DJ-Remixe / Mash-ups
Keine Compilations
Keine kompletten Albumaufnahmen